Wer wegen einer Flugverspätung einen Aufpreis für die verspätete Abholung seines Mietwagens zahlen muss, kann das Geld von der Airline zurückverlangen. Das entschied das Amtsgericht Geldern (Az. 4 C 448/25).
Weil der Flug am Abend mehr als eine Stunde später als geplant landete, musste ein Fluggast für seinen gebuchten Mietwagen einen Säumniszuschlag (65 Euro) zahlen, weil er das Auto erst nach Ende der regulären Öffnungszeit der Mietwagenstation abholen konnte.
Das Gericht sprach ihm diesen Betrag als Schadenersatz zu. Die Airline muss 65 Euro zahlen. Voraussetzung für den Anspruch sei: Die Airline muss die Verspätung verschuldet haben (kein Unwetter o. Ä.) und die Zusatzkosten müssen direkt durch die Verspätung entstanden sein.
Dokumentieren Sie im Fall einer Flugverspätung genau, wann die reguläre Öffnungszeit der Mietwagenstation endete und dass der Aufpreis nur wegen der späten Abholung berechnet wurde.
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Letzte Änderung: 21.06.2026
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