Schulferien sind nicht immer auch gleichzeitig Urlaubszeit für die Eltern. Häufig stellt sich die Frage, wie Kinder in den Ferien betreut werden können, während die Eltern arbeiten müssen. Doch vielfältige Angebote wie Ferienlager, Fußballcamps oder andere Betreuungsangebote, können hier eine gute Lösung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes als Kinderbetreuungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kosten auf die Betreuung entfallen. Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft, Unterricht oder reine Freizeitaktivitäten sind regelmäßig nicht begünstigt.
Eltern sollten daher einen Blick auf die Rechnung werfen. Werden die Betreuungskosten gesondert ausgewiesen, kann dies für die steuerliche Berücksichtigung von Bedeutung sein. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Zahlung unbar erfolgt und die entsprechenden Nachweise aufbewahrt werden.
Ob und in welchem Umfang die Kosten eines Ferienlagers oder Feriencamps steuerlich berücksichtigt werden können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei Fragen hierzu unterstützt Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater gerne.
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Letzte Änderung: 21.06.2026
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