Das Bundesministerium der Finanzen hat die neuen Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2026 veröffentlicht (Az. IV C 6 – S 2142/00024/010/001).
Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist grundsätzlich elektronisch über das ELSTER-Portal an die Finanzverwaltung zu übermitteln. In Härtefällen kann das Finanzamt weiterhin auf die elektronische Übermittlung verzichten und die Verwendung von Papiervordrucken zulassen.
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Letzte Änderung: 21.06.2026
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