Das Buchungsportal Doctolib bietet eine Filterfunktion an, mit der Nutzer gezielt nach Terminen für gesetzlich Versicherte suchen können. Allerdings zeigt die Plattform trotz dieser Einstellung auch Termine von Privatpraxen an, die gesetzlich Versicherte nur als Selbstzahler behandeln. Dieses Verfahren wurde vom Landgericht Berlin als irreführend eingestuft, da es falsche Erwartungen weckt. Nutzer erfahren oft erst kurz vor der Buchung, dass sie die Behandlung selbst zahlen müssen, was zu Fehlentscheidungen führen kann (Az. 52 O 149/25).
Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert klare Kennzeichnungen für Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine. Solche Termine sollen nur angezeigt werden, wenn gesetzlich Versicherte dies ausdrücklich wünschen. Außerdem sollten kommerzielle Terminportale Mindeststandards einhalten, um die Buchung fair und transparent zu gestalten.
Das Gericht betonte, dass ein später Hinweis auf zusätzliche Kosten nicht ausreiche, da Patienten durch die irreführende Darstellung bereits beeinflusst werden könnten. Ziel sei es, die Nutzung solcher Plattformen verbraucherfreundlicher und weniger verwirrend zu gestalten.
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Letzte Änderung: 03.12.2025
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