Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 01.01.2026 in Kraft. Damit können Grenzpendler bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Dies soll für mehr Klarheit, weniger Bürokratie und bessere Planungssicherheit für Beschäftigte und Arbeitgeber sorgen.
Die Neuregelung sieht vor, dass bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat – also in den Niederlanden – erbracht worden. Damit entfällt für diese Tage eine doppelte Aufteilung des Einkommens zwischen den Staaten, was den administrativen Aufwand für die betroffenen Grenzpendler deutlich reduziert.
Nordrhein-Westfalen hatte sich frühzeitig auf Bundesebene dafür eingesetzt, die während der Corona-Pandemie geltenden Übergangsregelungen nicht ersatzlos auslaufen zu lassen. In Grenzregionen hatten die bisherigen Regelungen zu erheblichem Verwaltungsaufwand und steuerlicher Unsicherheit geführt, da Einkünfte häufig zwischen beiden Staaten aufzuteilen waren.
Die nun geltende 34-Tage-Regelung reduziert diesen Aufwand deutlich, stellt aus Sicht des Landes jedoch nur einen ersten Schritt dar. Auch die niederländische Seite strebt weitergehende Lösungen an, die es Grenzpendlern ermöglichen, regelmäßig ein oder zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten, ohne steuerliche Nachteile.
Nordrhein-Westfalen begrüßt zudem, dass die niederländische Regierung das Thema auf Ebene der OECD, der Europäischen Union sowie im Rahmen der Benelux-Zusammenarbeit weiter vorantreiben will. Das Land sieht darin eine Chance, langfristig praktikable Lösungen für Grenzpendler zu schaffen und den Wirtschafts- und Lebensraum in der Grenzregion nachhaltig zu stärken.
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Letzte Änderung: 03.12.2025
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