Am 27. November 2020 hat der Bundesrat dem Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann dann am 1. Januar 2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft treten.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes:
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Letzte Änderung: 15.07.2020
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