Eine Bank, die einem älteren Kunden hohe Geldbeträge bar auszahlt, haftet nicht, wenn der Kunde dem sog. Enkeltrick zum Opfer gefallen ist. Das gilt umso mehr, wenn die Bank den Kunden auf die Möglichkeit eines Enkeltricks angesprochen hat, dieser die Abhebungen aber plausibel begründete.
Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg im Fall eines 84-Jährigen entschieden, der seine Bank auf Schadensersatz verklagt hatte. Der Bank sei nach Auffassung der Richter keine Verletzung von Warn- und Hinweispflichten vorzuwerfen (Az. 14 U 2275/22).
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Letzte Änderung: 20.02.2025
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