Oberlandesgericht Düsseldorf:
Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 ist wegen der Erhöhung des Kindergeldes geändert worden. Die Änderung betrifft die im Anhang in der “Tabelle Zahlbeträge” aufgeführten Beträge, die den nach Abzug des Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalt beziffern. Den Zahlbeträgen, die in der am 29.11.2024 veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle aufgeführt sind, liegt ein Kindergeld von 250 Euro zugrunde. Das Kindergeld ist jedoch mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) ab Januar 2025 auf 255 Euro erhöht worden. Demgemäß ist die “Zahlbetragstabelle” neu gefasst und das Berechnungsbeispiel zu Anmerkung C. (Mangelfälle) angepasst worden. Alle übrigen Festlegungen bleiben unverändert. Die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle für 2025 ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf abrufbar.
Oberlandesgericht Celle:
Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle für das Jahr 2025 stehen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts zum Download bereit. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, bilden aber für die Familiengerichte des Bezirks eine wichtige Orientierungshilfe bei der Unterhaltsberechnung. Die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen sind nach der deutlichen Anhebung im Jahr 2024 unverändert geblieben. Der notwendige Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beläuft sich daher weiterhin auf 1.450 Euro. Der Selbstbehalt kann im Einzelfall angemessen erhöht werden.
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Letzte Änderung: 17.09.2024
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