Medizinische Versorgungszentren können sich nach § 95 Abs. 1 SGB V aller zulässigen Organisations- und Rechtsformen bedienen. Die Wahl der steuerlich und haftungsrechtlich geeigneten Rechtsform ist daher von grundlegender strategischer Bedeutung.
Die unternehmensgerechte Organisation und Überwachung der betriebswirtschaftlichen Arbeitsabläufe sind für die Konkurrenzfähigkeit und den Erfolg des MVZ von entscheidender Bedeutung.
Das Team der Consultdata bietet Ihnen hierfür fundiertes steuerliches Fachwissen und kompetente Unterstützung für alle kaufmännischen und organisatorischen Aspekte in Ihrem Unternehmen.